- Hadjdj
- Hạdjdj[-dʒ] der, -, Hạddsch, Wallfahrt nach Mekka; eine der fünf Grundpflichten (»Pfeiler«) des Islam, jedem Muslim (beiderlei Geschlechts), der körperlich und finanziell dazu in der Lage ist, einmal in seinem Leben vorgeschrieben. Der Hadjdj findet im letzten Monat des islamischen Mondjahres statt. Seine Riten stammen größtenteils aus vorislamischer Zeit und werden in Mekka und an benachbarten Orten vollzogen. Zu ihnen gehören u. a.: Umkreisen der Kaaba und Lauf zwischen den Hügeln Safa und Marwa - beides wird als »Kleine Wallfahrt« [arabisch umra] auch separat durchgeführt -, dann Verweilen in der Ebene Arafat, Lauf nach Muzdalifa, Steinewerfen und Schlachten von Opfertieren in Mina. Vor Betreten des heiligen Bezirks versetzen sich die Pilger in den Weihezustand (Ihram).
Universal-Lexikon. 2012.